Allgemeine Fragen zum Poolbau mit Fertigschwimmbecken
Ein Fertigschwimmbecken ist ein vorgefertigter Pool, der im Werk in einem Stück oder in Modulen produziert wird. Es wird komplett oder teilweise vormontiert
angeliefert und kann innerhalb weniger Tage im Garten installiert werden.
Fertigpools sind schneller eingebaut, haben eine gleichbleibend hohe Qualität, sind besonders langlebig und pflegeleicht. Zudem ist die Bauzeit deutlich
kürzer, was Kosten spart und die Planung vereinfacht.
Der Einbau dauert in der Regel nur wenige Tage. Je nach Bodenverhältnissen und Ausstattung ist Ihr Pool meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen
einsatzbereit.
Unsere Fertigbecken bestehen in der Regel aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), und zeichnen sich durch hohe Stabilität, Langlebigkeit und
Pflegeleichtigkeit aus.
Fertigbecken gibt es in vielen Größen, Formen und Farben. Ob klassisches Rechteck, oder moderne Designs – wir beraten Sie gerne individuell und finden die
passende Lösung für Ihren Garten.
Ein hochwertiges Fertigbecken hat eine Lebensdauer von 25 bis 40 Jahren – bei guter Pflege sogar länger. Unsere Pools sind UV-beständig, frostsicher und wartungsarm
Fertigbecken sind besonders pflegeleicht. Mit einer automatischen Filteranlage, einer regelmäßigen Wasseranalyse und gegebenenfalls einer Poolabdeckung bleibt
das Wasser dauerhaft sauber und klar.
Ja, alle unsere Fertigschwimmbecken können mit moderner Technik wie Gegenstromanlage, Wärmepumpe, automatischer Poolabdeckung oder LED-Beleuchtung
ausgestattet werden – ganz nach Wunsch.
Die Preise variieren je nach Größe, Ausstattung und Einbausituation. Ein Einstiegsmodell beginnt ab ca. 20.000 €. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot.
Erstellen des Erdaushubs gemäß Zeichnung
Auskleiden des Erdaushubs mit Vlies
Verlegen der Drainage im Bodenbereich (falls erforderlich)
Einbringen des Rollkieses als Untergrund (ca. 15–20 cm)
Abziehen des Rollkieses gemäß Einbauanleitung
Anlieferung des Ceramic Pools und Einbringen des Beckens mittels Bord- oder Mobilkran
Setzen des Beckens auf den vorbereiteten Untergrund und Nivellierung mit Protokoll
Einbau der Einbauteile wie Skimmer, Einlaufdüsen und Scheinwerfer
Verrohrung der Einbauteile vom Becken zum Technikraum
Gleichmäßiges Hinterfüllen mit Rollkies bei gleichzeitigem Befüllen mit Wasser
Ausschalen und Betonieren des Ringankers gemäß Einbauanleitung für die Beckenumrandung
Verlegen der Keramik- oder Natursteinfliesen
Erstellen des Erdaushubs gemäß Zeichnung
Auskleiden des Erdaushubs mit Vlies
Verlegen der Drainage im Bodenbereich (falls erforderlich)
Fundamentplatte gemäß Einbauanleitung (ca. 15–20 cm)
Anlieferung des Riviera Pools und Einbringen des Beckens mittels Bord- oder Mobilkran
Setzen des Beckens auf den vorbereiteten Untergrund und Nivellierung mit Protokoll
Einbau der Einbauteile wie Skimmer, Einlaufdüsen, Scheinwerfer und Attraktionen
Verrohrung der Einbauteile vom Becken zum Technikraum
Gleichmäßiges Hinterfüllen mit Magerbeton bei gleichzeitigem Befüllen mit Wasser
Ausschalen und Betonieren des Ringankers gemäß Einbauanleitung für die Beckenumrandung
Verlegen der Keramik- oder Natursteinfliesen
Wer einen Pool im eigenen Garten bauen möchte, stellt sich früher oder später die Frage:
Ist der Pool genehmigungspflichtig? Die Antwort hängt vor allem von der Größe des geplanten Schwimmbeckens ab.
Grundsätzlich gilt: Gartenpools bis 50 m³ Wasservolumen sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Pools mit über 100 m³ Volumen benötigen immer eine Baugenehmigung. Zwischen 50
und 100 m³ gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Für den Poolbau in Hessen regelt die Hessische Bauordnung (HBO) folgendes: „Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und 2 m
Tiefe sind gemäß Nr. 6.6 des Anhangs zu § 63 baugenehmigungsfrei.“ Das bedeutet: In Hessen dürfen Sie einen Pool bis 100 m³ und 2 m Tiefe ohne Baugenehmigung bauen, solange keine
besonderen örtlichen Vorschriften dagegensprechen. Die meisten privaten Gartenpools bleiben deutlich unter diesem Grenzwert. Trotzdem wichtig: Bauanzeige und Abstimmung mit dem
Bauamt.
Auch wenn für Ihren Pool keine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie Ihr Vorhaben in der Regel beim zuständigen Bauamt melden – durch eine Baumeldung und später eine Baufertigmeldung.
Dafür werden meist folgende Unterlagen benötigt: eine maßstabsgerechte Planzeichnung des Grundstücks Fotos der geplanten Baufläche ggf. weitere technische Details zum Pool Unser Tipp für
alle Poolbau-Interessierten in Hessen: Klären Sie Ihr Projekt am besten vorab mit dem Bauamt ab – so sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Verzögerungen. Gerne
unterstützen wir Sie beim Poolbau in Hessen und beraten Sie zu allen technischen und rechtlichen Fragen rund um Ihren Wunschpool.
Beim Bau eines Pools im Garten gelten neben der Poolgröße auch Vorschriften zum Abstand zur Grundstücksgrenze. Anders als bei Gebäuden wird ein Pool rechtlich als sogenannte bauliche Anlage eingestuft – nicht als Bauwerk. Deshalb gelten die klassischen Grenzabstandsregelungen oft nicht verpflichtend. Dennoch empfiehlt sich ein Mindestabstand von ca. 3 Metern zur Grundstücksgrenze – dieser Abstand dient bei Gebäuden als Standard und kann auch beim Poolbau als Orientierung für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis dienen. In vielen Bundesländern ist dieser Abstand zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber je nach örtlicher Satzung oder Bebauungsplan doch eine Rolle spielen. Haftung und Sicherheit: Pool richtig absichern Auch wenn der Pool direkt an der Grenze errichtet wird, gilt: Sicherheit geht vor! Als Poolbesitzer:in sind Sie verpflichtet, den Pool so abzusichern, dass keine Gefährdung für Dritte entsteht. Besonders in frei zugänglichen Gärten besteht die Gefahr, dass z. B. Kinder unbeaufsichtigt in den Pool fallen. Deshalb müssen Sie dafür sorgen, dass der Pool z. B. mit einer Abdeckung, einem Zaun oder einer Poolüberdachung gesichert ist. Andernfalls haften Sie im Schadensfall – auch gegenüber Nachbarskindern oder Besuchern. Naturschutz und Bebauungspläne beachten Bevor Sie mit dem Poolbau nahe der Grundstücksgrenze starten, sollten Sie außerdem prüfen (lassen), ob auf Ihrem Grundstück naturschutzrechtliche Einschränkungen bestehen – z. B. in Landschaftsschutzgebieten oder bei Biotopflächen. Auch ein Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann sinnvoll sein, insbesondere bei Grundstücken in Neubaugebieten. Unser Tipp: Sprechen Sie vor Baubeginn mit dem örtlichen Bauamt und ggf. auch mit Ihren Nachbarn – so vermeiden Sie spätere Konflikte und sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Schwimmbadtechnik vormontiert